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SPÖ-Antrag „Vorbehaltsgebiet“ benachteiligt viele Gmundner Haus- und Wohnungsbesitzer/Innen:

Mit dem Beschluss eines Vorbehaltsgebietes „auf Vorrat" hat man den ca. 6.700 Gmundnerinnen und Gmundnern, die eine Wohnung oder ein Haus besitzen und bewohnen, einen „Bärendienst“ erwiesen. Ihr Eigentum wird gegenüber den rund 600 Eigentümern einer Freizeitwohnung abgewertet, da diese wieder an Zweitwohnungsbesitzer verkaufen dürfen, die Gmundner aber nicht. Diese Tatsache zeigte GR Reinhold Kassmannhuber auf.

„Die Erfahrungen aus Nachbargemeinden zeigen, dass all die gewünschten Ziele, wie z.B. mehr leistbare Wohnungen oder günstigere Immobilienpreise, mit einem Vorbehaltsgebiet nicht zu erreichen sind“, betonte GR Mag. Maximilian Schneditz-Bolfras. „Die Kollateral-schäden sind aber groß!“

Wichtige und notwendige Investitionen (Seeviertel, Gmundner Keramik, Innenstadt) werden schwierig bis unmöglich und bedürfen wieder einer eigenen Widmung, verbunden mit der Unsicherheit, ob man im Gemeinderat dafür eine Mehrheit findet. Gerade in der Innenstadt ist das ein weiterer Puzzlestein zur Verhinderung von Investitionen, die wir aber dringend bräuchten. Es ist leider ein klares Signal an alle Bauträger, die von StR Dominik Gessert in der Gemeinderatssitzung als „Spekulanten“ bezeichnet wurden: „Wir wollen Euch nicht“, so Gessert weiter!

Die ÖVP befürchtet dadurch, dass die Häuser in der Innenstadt weiter verfallen bzw. von den Eigentümern nur das Notwendigste investiert wird. Mit all den Folgen für die Gmundner Bevölkerung, die leerstehende Wohnungen und Geschäfte, Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur und eine abnehmende Aufenthaltsqualität mit sich ziehen.

GR Dr. Karl Bergthaler betonte, dass die ÖVP dafür einsteht, dass man sich nach rechtlicher Klarheit der Widmung im Bereich Seeviertel (Hotelprojekt) genauestens mit den Zahlen und den Entwicklungen auseinandersetzen und daraus die Schlüsse ziehen wird. Beispielsweise wurde immer argumentiert, dass ein Großteil der neu erbauten Wohnungen ohnehin von Zweitwohnungsbesitzern gekauft wurde, weil ja die Bevölkerungszahl beinahe unverändert blieb.

Die genauen Zahlen zeigen aber ein völlig anderes Bild:
Ausschlaggebend für den Kauf eines Freizeitwohnsitzes ist vielmehr die Lage, mit Sicht auf den Traunsee. Das zeigen Straßenzüge mit alten seeorientierten Wohnanlagen ohne Neubauten. Der Anstieg der Wohnungen (ca. 25% in 20 Jahren) wird durch die allgemeine Entwicklung des Rückganges der Bewohner je Wohnung (in 20 Jahren ebenfalls um ca. 25%) ausgeglichen.

Beispiel Miller-v.-Aichholz-Straße (Berufsschule, Schule für Gesundheitsberufe):

Seit 2002 haben sich die Nebenwohnsitze mehr als verdoppelt auf 389, bei keiner einzigen neu gebauten Wohneinheit.

Wie kann man also dort, wo es wirklich viele Freizeitwohnsitze gibt, diese bei Neubauten wirksam einschränken? Gibt uns die Vorbehaltsgebietsverordnung wirklich das adäquate Mittel in die Hand oder ist es nicht vielmehr die Vielzahl an Möglichkeiten von Verträgen, (z.B. Baulandsicherungsverträge, wie in der Raumordnung bereits verpflichtend), die uns ein viel wirksameres und zielgerichtetes, aber mit weniger Verwaltungsaufwand verbundenes Mittel, in die Hände gibt?

Dieser Diskussion wollten sich die anderen Parteien in der Gemeinderatssitzung leider nicht stellen, stattdessen haben sie „auf Vorrat“ einen zeitlich vollkommen unnotwendigen Beschluss herbeigeführt und alle gemeinsam gegen die Stimmen der ÖVP durchgesetzt.

Vollständig überzeugt vom Erfolg dieser Maßnahme dürften die Vertreter der anderen Parteien im Gemeinderat wohl doch nicht gewesen sein, weil das angehängte Argument „über Ausnahmen kann man nachher immer noch reden“ bei der ÖVP-Fraktion für Verwunderung sorgte, da es in ihren Augen eine rein populistische Maßnahme, ohne Wirkung für das, was eigentlich erreicht werden soll (leistbares Wohnen), darstellt.

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